Für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege werden Notarinnen und Notare bestellt. Sie sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und in Niedersachsen immer zugleich auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine wesentliche Aufgabe der Notarinnen und Notare ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. So bedürfen etwa Verträge über die Übertragung oder den Erwerb von Grundstücken oder Eigentumswohnungen der notariellen Beurkundung. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die Errichtung eines öffentlichen Testaments, für den Abschluss eines Erbvertrages oder die Gründung einer GmbH. Daneben beglaubigen Notarinnen und Notare Unterschriften, nehmen Vermögensverzeichnisse und eidesstattliche Versicherungen auf und tragen durch ihre rechtskundige Mitwirkung bei der Gestaltung und Beurkundung privater Rechtsbeziehungen zur Rechtssicherheit und Verhütung von Streitigkeiten bei. Diese rechtliche Betreuung durch die Notarinnen und Notare reicht von der Beratung, der Fertigung von Entwürfen bis zu Vollzugs- und Treuhandtätigkeiten; eine Notarin oder ein Notar berät also die Beteiligten nicht nur bei der Gestaltung ihrer Verträge, sondern ist ihnen auch bei der Durchführung ihrer Geschäfte behilflich, stellt Anträge und holt Genehmigungen ein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Portal der Deutschen Anwaltsnotare, wo Sie auch Angaben zu den Notarkammern in Braunschweig, Celle und Oldenburg finden.