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Bild zum Thema Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz die berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Als Organe der Rechtspflege wirken sie an der Verwirklichung des Rechtsstaats mit.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verstehen sich als Dienstleister, die in erster Linie verpflichtet sind, den Interessen ihrer Mandanten zu dienen. Dabei üben sie ihren Beruf frei und selbstbestimmt aus. Sie unterliegen also keiner staatlichen Kontrolle oder Einflussnahme.

Jeder Bürger hat das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt seiner eigenen Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen. In Rechtsangelegenheiten, die beim Landgericht, Oberlandesgericht oder Oberverwaltungsgericht anhängig sind, muss sich ein Rechtsuchender durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Eine Besonderheit gilt vor den Landesarbeitsgerichten. Hier muss sich ein rechtsuchender Bürger entweder durch einen Rechtsanwalt oder einen Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes vertreten lassen.

In den Verfahren vor dem Amtsgericht – mit Ausnahme der Ehe- und bestimmter Familiensachen – kann sich ein Bürger selbst vertreten, er benötigt also keinen Rechtsanwalt. Das Gleiche gilt für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten sowie in der Sozialgerichtsbarkeit.

Obwohl nach dem Gesetz jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt berechtigt ist, in allen Rechtsangelegenheiten tätig zu werden, haben sich im Laufe der Jahre viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte spezialisiert. Es gibt in einem besonderen Verfahren überprüfte Fachanwälte für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Die Anwaltschaft wird diesen Katalog in nächster Zeit noch erweitern. Die Rechtsanwaltskammern halten für die bei ihnen registrierten Rechtsanwälte Listen zu den Fachanwaltschaften vor.

Darüber hinaus werden von Rechtsanwälten auch Tätigkeitsschwerpunkte und Interessengebiete angegeben, die auf eigener Einschätzung beruhen und nicht der Qualifikation eines Fachanwalts gleichkommen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen strenger Berufsaufsicht. Diese Aufsicht wird jeweils für den Bezirk eines Oberlandesgerichts durch Rechtsanwaltskammern wahrgenommen. Diese entscheiden auch über die Zulassung der Anwältinnen und Anwälte sowie den Fortbestand dieser Zulassung. Weitere Informationen über die drei Rechtsanwaltskammern in Niedersachsen finden Sie auf deren Homepages. Dort finden sie auch Listen von Anwältinnen und Anwälten in ihrer Nähe oder aktuelle Presseinformationen der Kammern.

Bürger mit geringem Einkommen haben im außergerichtlichen Bereich Anspruch auf Beratungshilfe, im Gerichtsverfahren auf Prozesskostenhilfe.

Im Strafverfahren kann Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Anklage wegen eines Verbrechens, Anklage vor der Strafkammer beim Landgericht oder bei Untersuchungshaft von mehr als 3 Monaten) ein Pflichtverteidiger  beigeordnet werden.

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