In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber in vielen Rechtsgebieten die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Insbesondere mit dem Inkrafttreten des Justizkommunikationsgesetzes am 1. April 2005 sind vielfältige Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation im Bereich der Justiz eröffnet worden.
Elektronischer Rechtsverkehr ist der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten. Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Für den Bereich der Justiz bedeutet dies die Übermittlung verfahrensrelevanter Erklärungen samt Anlagen in elektronischer Form an Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Mitteilungen von diesen an die Verfahrensbeteiligten in elektronischer Form einschließlich der Zustellungen. Der elektronische Rechtsverkehr als Kommunikationsform ergänzt die bisherige, zumeist papiergebundene Kommunikation, aber auch Tele- und Computerfax in den dafür eröffneten Verfahren.
Fälschungssicherheit und Vertraulichkeit der übermittelten Daten werden dabei durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und durch elektronische Verschlüsselungen sichergestellt.
In Niedersachen ist seit Juli 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail Basis (elba.nds) bei einzelnen Behörden der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet. Ebenso ist der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail-Basis bei einem Familiengericht zugelassen.
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Bei den Registergerichten ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 1. Januar 2007 eingeführt (ERV-Register).
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