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Niedersächsisches Justizministerium
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Das Niedersächsische Justizministerium

Das Justizministerium ist als oberste Landesbehörde zuständig für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes sowie für den Justizvollzug. Zudem vertritt es die Belange der Justiz innerhalb der Landesregierung und gegenüber dem Parlament. Außerdem wirkt das Ministerium an Gesetzesvorhaben auf Landes-, aber auch auf Bundesebene mit.

Aufgabe des Justizministeriums ist es, die personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste in der Justiz im Lande sicherzustellen. Weiter fallen in den Aufgabenbereich des Ministeriums Haushalts- und Bauangelegenheiten der Justiz, Aus- und Fortbildung der Bediensteten, Grundsatzfragen der Organisation, die Modernisierung der Justiz sowie das Justizprüfungsamt.

In den niedersächsischen Justizbehörden arbeiten mehr als 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die rund 1.800 hauptberuflichen Richterinnen und Richter sind gemäß Grundgesetz unabhängig. Sie unterliegen darum ebensowenig der ministeriellen Fachaufsicht wie die rund 1.500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die bei den Gerichten hauptsächlich Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. Die rd. 450 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie rund 100 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ermitteln in Zusammenarbeit mit der Polizei bei Verdacht auf Straftaten und vertreten in Prozessen die Anklage. Rund 3.800 Beschäftigte hat der Justizvollzug in den 17 selbständigen Justizvollzugseinrichtungen. Sie sind zuständig für Untersuchungs-, Straf-, Jugend- und Abschiebungshaft.

Daneben gestaltet das Ministerium die Rechtspolitik auf Landes- und Bundesebene. Es hat daher auch viele Aufgaben und Angebote, die sich nicht nur auf die klassischen Gebiete wie Strafverfolgung oder gerichtliche Auseinandersetzungen beschränken, sondern eine wichtige Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger spielen.

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