Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Niedersächsisches Landesjustizportal

Suche
Start
Erweiterte Suche
Gesetze&Verordnungen
Gesetze & Verordnungen
Portal Niedersachsen
Ruecksprungmarke
Header-Bild zum Thema Justiz von der Fa. Grafolux in Hannover
|
 Allgemeines 
|
 Justizministerium 
|
 Gerichte 
|
 Staatsanwaltschaften 
|
 Soziale Dienste 
|
 Justizvollzug 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Soziale Dienste
- - - -
Soziale Dienste
JustuS - Justiz und Sozialdienst
Opferhilfe
Bewährungshilfe
Gerichtshilfe
Führungsaufsicht
Beratungsgespräch
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
Informationen über den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
finden Sie hier
mehr
Verzeichnis der Sozialen Dienste in der Strafrechtspflege und im Justizvollzug
 
zum Downloaden
PDF, 413 KB
Handbuch der justizinternen Supervisorinnen und Supervisoren
2. Auflage
zum Downloaden
PDF, 1406 KB
Soziale Dienste in der Strafrechtspflege

Die sozialen Dienste in der Strafrechtspflege nehmen unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr. Sie setzen Regelungen und Konzepte um, die der Haftvermeidung dienen. Das übergeordnete Ziel der Sozialen Dienste ist die Verhinderung weiterer Straftaten durch Resozialisierung und Kontrolle.

Die Opferhilfe wendet sich an die Opfer von Straftaten und bietet psychosoziale Dienste und materielle Hilfen an.

Die Bewährungshilfe schafft Sicherheit durch Betreuung und Aufsicht in Freiheit. Sie betreut und überwacht derzeit etwa 17.700 verurteilte Personen mit dem Ziel, dass diese auch ohne Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe zukünftig keine weiteren Straftaten mehr begehen.

Die Gerichtshilfe hilft u.a., Haft zu vermeiden. Sie hat zentrale Bedeutung im Bereich der Beratung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sowie bei der Umsetzung alternativer Sanktionen.

Bei Personen, die wegen schwerwiegender Straftaten zu Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, oder bei Strafgefangenen, bei denen eine vorzeitige Entlassung nicht verantwortet werden konnte, stellt die Führungsaufsicht noch nach der Haftentlassung eine fortwirkende Kontrolle sicher. Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshelfer/in stehen im Einvernehmen miteinander dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite, um erneuten Straftaten vorzubeugen.

Ziel der Opferhilfe Niedersachsen ist es, Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, bei der Wahrung ihrer Interessen beizustehen und Unterstützungsangebote bereit zuhalten.

- - - -