Die sozialen Dienste in der Strafrechtspflege nehmen unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr. Sie setzen Regelungen und Konzepte um, die der Haftvermeidung dienen. Das übergeordnete Ziel der Sozialen Dienste ist die Verhinderung weiterer Straftaten durch Resozialisierung und Kontrolle.
Die Opferhilfe wendet sich an die Opfer von Straftaten und bietet psychosoziale Dienste und materielle Hilfen an.
Die Bewährungshilfe schafft Sicherheit durch Betreuung und Aufsicht in Freiheit. Sie betreut und überwacht derzeit etwa 17.700 verurteilte Personen mit dem Ziel, dass diese auch ohne Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe zukünftig keine weiteren Straftaten mehr begehen.
Die Gerichtshilfe hilft u.a., Haft zu vermeiden. Sie hat zentrale Bedeutung im Bereich der Beratung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sowie bei der Umsetzung alternativer Sanktionen.
Bei Personen, die wegen schwerwiegender Straftaten zu Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, oder bei Strafgefangenen, bei denen eine vorzeitige Entlassung nicht verantwortet werden konnte, stellt die Führungsaufsicht noch nach der Haftentlassung eine fortwirkende Kontrolle sicher. Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshelfer/in stehen im Einvernehmen miteinander dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite, um erneuten Straftaten vorzubeugen.
Ziel der Opferhilfe Niedersachsen ist es, Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, bei der Wahrung ihrer Interessen beizustehen und Unterstützungsangebote bereit zuhalten.