Berufstätigkeiten als Rechtsanwalt, im Justizdienst als Richter oder Staatsanwalt oder auch zumeist im höheren Dienst der Landes- oder Bundesverwaltungen setzen ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium an einer Universität und anschließendes Referendariat voraus. Beide Ausbildungsteile werden durch separate Staatsprüfungen abgeschlossen.
Das Landesjustizprüfungsamt ist zuständig für die Abnahme der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung.
Es ist nicht seine Aufgabe Entscheidungen der niedersächsischen Gerichte zu überprüfen.
Das Landesjustizprüfungsamt ist organisatorisch ein Teil des Niedersächsischen Justizministeriums.
Erste Staatsprüfung
Sie erfolgt nach abgeschlossenem Studium auf Antrag des Prüflings. Nach Prüfung der gesetzlich geforderten Zulassungsvoraussetzungen ergeht ein Zulassungsbescheid. Danach werden Klausuren angefertigt, eine Hausarbeit geschrieben und eine mehrstündige mündliche Prüfung abgelegt.
2004 wurden etwa 950 Kandidatinnen/Kandidaten unter Mitwirkung von etwa 230 Prüferinnen/Prüfern geprüft.
Zweite Staatsprüfung
Nach zweijährigem Referendariat wird der Prüfling durch sein zuständiges Oberlandesgericht dem LJPA schriftlich vorgestellt. Am Ende der Pflichtausbildung werden Klausuren geschrieben. Sind mit dem Bestehen der Klausuren die Voraussetzungen für die mündliche Prüfung gegeben, finden diese im LJPA in Hannover statt.
Im Jahr 2004 wurden etwa 700 Kandidatinnen/Kandidaten unter Mitwirkung von etwa 250 Prüferinnen/Prüfern geprüft.
Weitere Informationen zur Juristenausbildung finden Sie hier.