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Landesjustizprüfungsamt (LJPA)

Die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt, im Justizdienst als Richter oder Staatsanwalt oder auch im höheren Dienst der Landes- oder Bundesverwaltungen setzt ein abgeschlossenes Jurastudium an einer Universität und anschließendes Referendariat voraus. Beide Ausbildungsteile werden durch separate Staatsprüfungen abgeschlossen.

Das LJPA ist zuständig für die Abnahme der Pflichtfachprüfung sowie der Zweiten juristischen Staatsprüfung.

Es ist hingegen nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der niedersächsischen Gerichte zu überprüfen.

Das LJPA ist organisatorisch ein Teil des Niedersächsischen Justizministeriums. Seit Januar 2007 befindet es sich in der Residenzstadt Celle in der Fuhsestraße 30.

Bei der Durchführung der Prüfungsverfahren wird das LJPA von überwiegend im Nebenamt tätigen Prüferinnen und Prüfern unterstützt. Diese Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes kommen aus allen Bereichen der Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft sowie von den niedersächsischen Universitäten Göttingen, Hannover oder Osnabrück.

Pflichtfachprüfung

Sie erfolgt auf Antrag des Prüflings in der Regel nach einem Studium von 8 – 10 Semestern. Das LJPA prüft die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen und erlässt einen Zulassungsbescheid. Voraussetzung für die Zulassung ist neben der erfolgreichen Teilnahme an Übungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht u.a. der Erwerb von bestimmten Zusatz- und Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen z.B. Fremdsprachenkompetenz und sog. Soft Skills wie Gesprächsführung, Rhetorik, Vernehmungslehre o.ä.

Die Pflichtfachprüfung besteht aus der Anfertigung von 6 Klausuren und einer mehrstündigen mündlichen Prüfung. Hat der Prüfling sowohl die Pflichtfachprüfung (70 % d. Gesamtnote) als auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Gesamtnote) erfolgreich absolviert, erstellt das LJPA ein Gesamtzeugnis über die sog. Erste Prüfung aus. Damit können die geprüften Dipl.-Juristinnen und Dipl.-Juristen sich zum Referendariat anmelden.

Jährlich werden derzeit ca. 900-1000 Kandidatinnen und Kandidaten geprüft.

Zweite Staatsprüfung

Sie zielt in erster Linie auf die Überprüfung des im Referendariat erlangten Wissens. Das Referendariat dient zum einen dem Erwerb vertiefter theoretischer Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Prozessrechts. Vor allem aber werden berufspraktische Fertigkeiten durch Mitarbeit am Arbeitsplatz einer Richterin oder eines Richters in Zivilsachen, einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts, einer Verwaltungsbeamtin oder eines Verwaltungsbeamten und einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts vermittelt. Nach diesen sog. Pflichtstationen können sich die Referendarinnen und Referendare in einem Arbeitsfeld ihrer Wahl, z.B. bei einem Wirtschaftsunternehmen oder einem Finanzgericht, weitere Qualifikationen erwerben (sog. Wahlstation).

Gegen Ende der Pflichtstationen wird der Prüfling durch sein zuständiges Oberlandesgericht bei dem LJPA zur Prüfung gemeldet und absolviert den schriftlichen Teil der Zweiten Staatsprüfung. Dieser besteht aus acht Klausuren, deren Themen den im Referendariat durchlaufenen Pflichtstationen entsprechen. Die nach der Wahlstation stattfindende mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, der an die Wahlstation anknüpft, und vier Prüfungsgesprächen.
Der schriftliche Teil der Prüfung geht mit 60 %, der mündliche mit 40 % in die Gesamtnote ein. Das Zeugnis wird wiederum vom LJPA ausgestellt und befähigt den Prüfling, der sich nun Assessor nennen darf, zur Tätigkeit in den verschiedenen juristischen Berufen, z.B. kann er nun als Rechtsanwalt zugelassen werden.

In Niedersachsen werden zur Zeit jährlich ca. 650 – 700 Referendare geprüft.

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