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Schlichtungsstelle der Innung des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks

1. Angaben zur Einrichtung

Warmbüchenstraße 21
30159 Hannover
Telefon: 0511 363722
Telefax: 0511 324300

Internet: www.fliesenlegerinnung-hannover.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Innung des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks im Regierungsbezirk Hannover. Schlichtungsperson ist eine Angehörige oder ein Angehöriger der Innung mit langjähriger Qualifikation und Erfah­rung im Fliesenlegerhandwerk.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen innungsangehörigen Betrieben und Bauherren oder Architektinnen oder Architekten beizulegen.

4. Verfahren

Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist das Einverständnis beider Par­teien mit der Anrufung der Schlichtungsstelle erforderlich. Das Verfahren wird in der Regel schriftlich abgewickelt. Im Falle einer mündlichen Erörterung haben beide Par­teien persönlich zu erscheinen. Als Ergebnis des Verfahrens erstellt die Schlichtungs­person ein schriftliches Gutachten mit Hinweisen zur Behebung des Schadens.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Für die Parteien entstehen keine Kosten.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle kann den Parteien einen (unverbindlichen) Einigungsvorschlag unterbreiten.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Von den Parteien angenommene Einigungsvorschläge der Schlichtungsstelle sind nicht vollstreckbar.


Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig

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