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Arbeitsrecht

Hier finden Sie als Ergänzung zu dem Service unserer Rechtsantragstelle verschiedene Klagevordrucke und Merkblätter.


Allgemeine Hinweise:

  • Lesen Sie sich die entsprechenden Merkblätter vor einer evtl. Antragstellung sorgfältig durch.
  • Eine Klage muss immer unterschrieben sein und kann deshalb nicht per E-Mail eingereicht werden (s. a. Elektronischer Rechtsverkehr).
  • Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.
  • Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei.

 

Folgende Merkblätter bieten wir Ihnen an:

 

Folgende Klagevordrucke bieten wir Ihnen an:

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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