Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Industrie- und Handelskammer Hannover

Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten


1. Angaben zur Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten bei der IHK Hannover,
Schiffgraben 49,
30175 Hannover

Telefon: 05 11 3107-338
Telefax: 05 11 3107-400

E-Mail: weigand@hannover.ihk.de
Internet: www.hannover.ihk.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die IHK Hannover und die Rechtsanwaltskammer Celle haben bei der IHK eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet. Die Geschäftsstelle berät die Parteien in allen das Schlichtungsverfahren betreffenden Fragen und ist auf Wunsch der Parteien bei der Schlichterauswahl behilflich.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle kann zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen angerufen werden. Gegenstand des Verfahrens sind Streitigkeiten, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie ist auch zuständig für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, die eine gewerblich tätige Gesellschaft betreffen.

Die Schlichtungsstelle gilt auch als Schiedsgericht der IHK.

4. Verfahren

Anträge sind bei der Geschäftsstelle schriftlich – dreifach – unter Nachweis der Zuständigkeitsvoraussetzungen einzureichen.

Die Geschäftsstelle fordert beim Antragsteller einen Kostenvorschuss in Höhe der Hälfte der Kostenpauschale an und informiert nach Eingang der Zahlung die Gegenseite über den Antrag, verbunden mit der Aufforderung, ob dem Schlichtungsverfahren zugestimmt wird.

Besteht Einigkeit, dass ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden soll, fordert die Geschäftsstelle die Parteien zum Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung auf. Das Verfahren wird entweder durch einen Schlichter oder ein Gremium von drei Schlichtern durchgeführt. Die Anzahl der Schlichter legen die Parteien fest. Der Einzelschlichter und der Vorsitzende des Gremiums sollen aus einer Liste entnommen werden, die bei der Geschäftsstelle geführt wird.

Der Schlichter führt ein erstes – nicht öffentliches – Schlichtungsgespräch mit den Parteien durch. In diesem Termin sollen die Interessen der Parteien sowie die Streit- und Rechtslage erörtert und eine Einigung angestrebt werden.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Die Geschäftsstelle erhebt eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 300 Euro. Der Einzelschlichter/Vorsitzende erhält für die Vorbereitung, für seine Auslagen und die Durchführung eines max. 4 Zeitstunden umfassenden Gesprächs eine Pauschale von 1.000 Euro.

6. Beendigung des Verfahrens

Das Verfahren endet regelmäßig durch eine den Streit beendende Vereinbarung der Parteien. Das Schlichtungsverfahren endet auch, wenn eine der Parteien ihre Zustimmung zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens gegenüber dem Schlichter widerruft.

7. Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Hannover und der Rechtsanwaltskammer Celle
  • §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln