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Praktikum

Praktika gehören zu den Zulassungsvoraussetzungen, die Sie rechtzeitig vor der Anmeldung erbringen müssen.

Wir beantworten auf dieser Seite unter anderem Fragen zum Auslands- und Verwaltungspraktikum. Sie können sich außerdem am Ende dieser Seite das Merkblatt der „praktischen Studienzeit“ herunterladen.

Für die Durchführung der praktischen Studienzeiten bis auf Weiteres Folgendes:

Praktische Studienzeiten werden auch dann anerkannt, wenn sie nicht in Präsenz, sondern teilweise digital/online abgeleistet werden, soweit durch die Organisation des Praktikumsverlaufs insbesondere gewährleistet ist, dass den Studierenden ein Einblick in den Ablauf der Verfahren vor dem Amtsgericht und in die richterliche Arbeitsweise beziehungsweise die Aufgabenstellung und Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde, eines Rechtsanwaltsbüros oder einer Rechtsabteilung verschafft wird. Auf das Merkblatt für die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung (Praktikum) wird hingewiesen.


Verwaltungspraktikum

Das Landesjustizprüfungsamt ist über die drei kommunalen Spitzenverbände an alle niedersächsischen Gebietskörperschaften herangetreten und hat um Unterstützung bei der Durchführung der praktischen Studienzeiten, also der Praktika in der Verwaltung, für die Studierenden der Rechtswissenschaften in Zeiten der Covid-19-Pandemie geworben. Hier hat das LJPA insbesondere auf Ausbildungsformate verwiesen, durch die persönliche Kontakte vermieden und die vom LJPA bei der Zulassung zur Pflichtfachprüfung akzeptiert werden, wie etwa eine weitgehende oder vollständige Durchführung der Praktika in digitaler Form.

Angesichts erster Reaktionen und der Möglichkeit, durch ein Verwaltungspraktikum auf Seiten der Studierenden das Interesse für eine berufliche Tätigkeit in den niedersächsischen Gebietskörperschaften zu wecken, erscheinen die Bemühungen des LJPA aussichtsreich. Dieses Vorgehen begründet kein subjektives Recht auf einen Praktikumsplatz, soll aber Studierenden, die sich proaktiv bemühen, die Suche nach einem Praktikumsplatz erleichtern.

Im Übrigen sind vom Begriff der „Verwaltungsbehörde“ i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 b) NJAG auch etwa die Bundes- und Landesverwaltungen und Selbstverwaltungskammern wie die IHK erfasst.


Welche Praktika kann ich in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland ableisten?

Alle!

Darf ich mein Praktikum bei einem Familienangehörigen machen? Zum Beispiel in der Rechtsanwaltskanzlei eines Verwandten?

Ja.

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I. PRAKTIKUM IM AUSLAND

Welche Praktika kann ich im Ausland ableisten, muss ich dann noch einen Sprachenschein vorlegen?

Die praktische Studienzeit bei einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder einer Rechtsabteilung können Sie im Ausland ableisten. Dies regelt § 14 Abs. 2 Satz 2 NJAVO. Hierzu empfehle ich Ihnen, unbedingt auch das „Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit“zu lesen. Das Merkblatt können Sie auf unseren Seiten herunterladen.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d NJAG verlangt von Ihnen u.a., dass Sie beispielsweise eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung besuchen. Sie müssen diese Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 NJAG nicht erfüllen, wenn Sie ein Auslandspraktikum nachweisen. Dadurch können Sie den Sprachenschein ersetzen.
Das Landesjustizprüfungsamt kann daher weder anerkennen noch ersetzen, wir können Ihnen nur die Gesetzeslage bestätigen.

Kann ich bei einem Auslandsstudium auch in den dortigen Semesterferien ein Praktikum ableisten? Auch, wenn dieses Semester im Sinne von § 17 Nr. 2 NJAVO keine Berücksichtigung findet?

Ja, auch wenn es im Urlaubssemester Ihrer Heimatuniversität liegt.

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II. PRAKTIKUM BEI EINER VERWALTUNGSBEHÖRDE


Bei welchen Behörden kann ich mein Verwaltungspraktikum ableisten?

Sie müssen Ihre praktische Studienzeit in Verwaltungsbehörden verbringen, beispielsweise bei:

A - G

H - L

L - Z

Agentur für Arbeit

Handwerkskammer

Landkreistag

Anwaltskammer

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Landtagsfraktionen der Parteien

Berufsgenossenschaften

Justizvollzugsanstalten

Landwirtschaftskammer

Botschaften

Klosterkammer

Städtetag

Bundesministerien

Kommunale Zweckverbände

Umweltbundesamt

Deutsche Bundesbank

Kommunalverwaltung

Wasser- und Schifffahrtsdirektionen

Deutsche Rentenversicherung

Karrierecenter der Bundeswehr

Wasserverband

Finanzbehörden

Landesministerien

Zollverwaltung

Generalkonsulate

Landesverwaltungsamt



Die Tabelle Beispielliste Praktikumsstellen können Sie sich als barrierefreie PDF herunterladen.

Bei einem einzelnen Abgeordneten oder in einer Gemeinderatsfraktion können Sie hingegen kein Praktikum ableisten.

Die Aufzählung möglicher Verwaltungspraktika erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich der Unterstützung und Orientierung Ihrer Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle.

Was fällt unter das Verwaltungspraktikum und was nicht?

Die praktische Studienzeit bei einer Verwaltungsbehörde gewährt Ihnen einen Einblick in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise einer Verwaltungs­behörde. Als Jura-Student werden Sie später auf der Ebene des höheren Dienstes arbeiten.

Sie werden zu diesem Zweck in die Aufgaben und Ablauforganisation der Verwaltungsbehörde eingeführt. Sie machen sich dort mit einzelnen besonders typischen Verwaltungsvorgängen z. B. im Bereich der Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung vertraut. Dabei erlangen Sie Verständnis für die Ziele des Verwaltungspraktikums sowie für die maßgebenden Rechts- und Zweckmäßigkeitserwägungen. Charakteristisch für eine Verwaltungsbehörde als Genehmigungsbehörde ist insbesondere die Anwendung öffentlichen Rechts.

Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise im „Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung“ auf dieser Seite.

Ich habe einen Praktikumsplatz bei einer Verwaltungsbehörde gefunden. Es gibt dort keine Volljuristinnen und Volljuristen. Kann ich mein Praktikum trotzdem in dieser Behörde ableisten?

Grundsätzlich gilt die Allgemeine Verfügung (AV) zu § 14 Nummer 3 NJAVO (NI-VORIS aktuelle Fassung). Danach soll Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder die Befähigung zum Richteramt haben. Dabei handelt es sich somit um eine Sollvorschrift. Deshalb muss die Behörde die Ziele des § 14 Absatz 2 Nummer 2 NJAVO erfüllen können.

Dies kann Ihnen auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des ehemaligen höheren Dienstes ermöglichen. Bedienstete des ehemaligen höheren Dienstes erkennen Sie beispielsweise an der Besoldungsgruppe A13 und höher.

Bitte beachten Sie das „Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung“. Sie können es sich am Ende dieser Seite herunterladen.

Kann ich ein Verwaltungspraktikum bei einem Verwaltungsgericht machen?

Nein, Verwaltungsgerichte sind Gerichte außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit und keine Verwaltungsbehörden.

Wann erkennen Sie mir ein Praktikum bei der Polizei als Verwaltungspraktikum an?

Wenn Sie eine praktische Studienzeit bei der Polizei planen, suchen Sie sich dafür mindestens eine Polizeiinspektion oder Polizeidirektion. Die Dienstbezeichnungen lauten:

  • Regierungsrätin oder Regierungsrat
  • Oberregierungsrätin oder Oberregierungsrat.
Manchmal arbeitet in der gewählten Polizeiverwaltung kein Volljurist und Volljuristin. Ihr Ausbilder oder Ihre Ausbilderin kann dann ausnahmsweise ein Angehöriger des „ehemaligen höheren Polizeivollzugsdienstes“ sein. Sie erkennen das beispielsweise an den Dienstbezeichnungen:
  • Polizeirätin oder Polizeirat
  • Polizeioberrätin oder Polizeioberrat.

In den „Durchführungsbestimmungen zum NJAG“ finden Sie die grundlegenden Regelungen Ihrer praktischen Studienzeit (AV d. MJ vom 17.12.2009 in der Fassung vom 18.10.2011).

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III. PRAKTIKUMSZEITEN

Kann ich zwei Praktika parallel ableisten, beispielweise eines morgens und eines Nachmittags?

Nein. Ihr Praktikumsgeber oder Ihre Praktikumsgeberin hat Anspruch auf Ihre gesamte Arbeitskraft. Ihre Praktikumszeit richtet sich daher vor allem nach den Interessen und Möglichkeiten Ihres Praktikumsgebers oder Ihrer Praktikumsgeberin.

Dürfen sich Praktika generell kurzzeitig überschneiden?

Nein.

Wird ein Praktikum als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, obwohl es zum Teil in die Vorlesungszeit fällt?

Ja, wir akzeptieren generell eine kurzzeitige Überlagerung von bis zu einer Woche.

Ich habe einen Praktikumsplatz, kann aber nicht 4 Wochen am Stück dort arbeiten. Kann ich das Praktikum in 2 x 2 Wochen teilen?

Grundsätzlich - Nein. Wir können in besonderen Ausnahmefällen, die durch die Praktikumsstelle begründet werden müssen, Einzelentscheidungen treffen.

Muss ich Fehlzeiten meines Praktikums nachholen, wenn ich krank bin oder Feiertage in die Praktikumszeit fallen?

Fehlzeiten aufgrund von Feiertagen, die in die Praktikumszeit fallen, müssen Sie nicht nachholen. Fehlzeiten aufgrund von Erkrankung(en) müssen Sie nur dann nachholen, wenn und soweit die verbleibenden Anwesenheitszeiten unter die Mindeststundenzahl von 12 Stunden pro Woche sinken (siehe hierzu AV zur Durchführung des NJAG und der NJAVO i. d. F. vom 18.10.2011 - Nds. Rpfl. S. 373 - zu § 14 Nr. 4 NJAVO).

Ich möchte mein Praktikum vollständig in der Vorlesungszeit ableisten. Ist das möglich?

Ja, wenn Sie scheinfrei sind. Sie müssen die Genehmigung rechtzeitig bevor Sie Ihr Praktikum beginnen beantragen und Ihre Scheinfreiheit nachweisen. Unter Scheinfreiheit verstehen wir, dass Ihnen alle Scheine gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NJAG vorliegen. Ihrem Antrag müssen Sie auch Ihre Immatrikulationsbescheinigung, die Angabe Ihrer Praktikumsstelle und des genauen Zeitraums hinzufügen.

Sofern wir Ihnen die Genehmigung dazu erteilen, führen Sie Ihr Praktikum wie geplant durch. Reichen Sie Ihren Antrag daher spätestens 14 Tage vorher ein.

Ich mache mein Praktikum 4 Wochen bei einem Amts- oder Landgericht in nur einem Rechtsgebiet. Werden Sie mir mein Praktikum so anerkennen?

Wir erkennen dies in der Regel nicht an. Halten Sie sich während Ihrer praktischen Studienzeiten an die gesetzlichen niedersächsischen Vorschriften. Wir fordern von Ihnen eine gerichtliche Ausbildung in Zivil- und Strafsachen.

Im begründeten Einzelfall erkennen wir ausnahmsweise einen Teil Ihrer praktischen Ausbildung an. Wir genehmigen Ihnen dann, den noch zu leistenden zweiwöchigen Anteil nachzuholen. Stellen Sie, falls nötig, einen schriftlichen Antrag und reichen Sie dazugehörige Unterlagen mit ein.

Kann ich das Praktikum auch nach dem Meldezeitraum machen?

Nein. Auf der Themenseite Meldung zum Examen erfahren Sie mehr über den Hintergrund.

Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit in der Juristenausbildung

Das Merkblatt enthält die gesetzlichen Vorschriften für Praktika nach dem niedersächsischem Recht. Außerdem enthält es ein Formular für die Gestaltung einer Praktikumsbescheinigung. Ihr Praktikumsgeber kann Ihre Praktikumsbescheinigung selbstverständlich frei formulieren.

Legen Sie es beispielsweise Ihrer Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei, um Ihren Praktikumsgeber zu informieren. Er kann so prüfen, ob er Ihnen Ihr juristisches Praktikum ermöglichen kann.

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