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Innung des Kraftfahrzeughandwerks Osnabrück

Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten - Bezirk Osnabrück


1. Angaben zur Einrichtung:

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Osnabrück
Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten

Blumenhaller Weg 47
49080 Osnabrück

Tel: 0541 82555
Fax: 0541 801748

Mail: kfzinnung@osnanet.de
Internet: www.idk-hannover.de

2. Organisatorischer Aufbau

a) Vorsitzende: Rechtsanwältin Dr. Delia Hartmann, Niedersachsenstr. 11 a, 49074 Osnabrück
Beisitzer - Arbeitgeberseite: Guido Patzelt, Lengericher Str. 11, 49170 Hagen
Beisitzer - Arbeitnehmerseite: Karl-Heinz Osterhues, Tecklenburger Fußweg, 49078 Osnabrück

b) Die Mitglieder werden gem. der Innungssatzung jeweils gewählt.

c) Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

3. Zuständigkeit

Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke des jeweiligen Bezirks.

Zuständig für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

4. Verfahren

Schriftlicher Antrag – Mündlicher Verhandlungstermin
Gem. § 14 der Verfahrensordnung: Nichterscheinen eines beteiligten im Termin:
1. Erscheint der Antragsteller im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht und lässt er sich auch nicht vertreten, so ist auf Antrag ein Versäumnisspruch dahingehend zu erlassen, dass der Antragsteller mit dem Antragsbegehren abgewiesen wird.
2. Beantragt der Antragsteller gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen und auch nicht vertretenen Antragsgegner einen Versäumnisspruch, so ist entsprechend dem Antragsbegehren, wie es dem Antragsgegner zugestellt worden ist, zu entscheiden.

Der Ausschuss hört die Parteien an und macht einen Vergleichsvorschlag.

5. Kosten

Die durch die Tätigkeit des Ausschusses entstehenden Kosten trägt bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen die Innung. Bei Streitigkeiten zwischen Nichtinnungsmitgliedern und deren Lehrlingen hat der Ausbildende die Kosten zu übernehmen.

6 . Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Entscheidung ist rechtlich bindend.

7. Vollstreckbarkeit

Die Entscheidung muss durch das Gericht für vollstreckbar erklärt werden.


Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig

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