Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

1. Angaben zur Einrichtung

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Str. 53
31134 Hildesheim

Telefon: 05121 162-0
Telefax: 05121 33836

E-Mail: betriebsberatung@hwk-hildesheim.de
Internet: www.hwk-hildesheim.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die Vermittlungsstelle ist eine Einrichtung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Für die Vermittlungsstelle wird eine Bedienstete oder ein Bediensteter der Kammer tätig.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Die Vermittlungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen selbständigen Hand­wer­kern und ihren Auftraggebern beizulegen. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Ver­mittlungsstelle beschränkt sich auf den Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Die Vermittlungsstelle wird nur tätig, wenn mindestens eine Partei in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eingetragen ist. Außerdem darf anwaltliche Hilfe noch nicht in Anspruch genommen sein.

4. Verfahren

Das Vermittlungsverfahren beginnt auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Par­tei. Die gegnerische Partei wird zu dem Antrag gehört. Die weitere Ausge­staltung des Vermittlungsverfahrens ist abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation. Sowohl schrift­liche als auch mündliche Verfahren sind möglich. Beweise werden nicht erhoben.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Für das Vermittlungsverfahren entstehen keine Kosten.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Vermittlungsstelle gibt Empfehlungen ab oder unterbreitet den Parteien einen unverbindlichen schriftlichen Vergleichsvorschlag.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Von den Parteien angenommene Vergleichsvorschläge der Vermittlungsstelle sind nicht vollstreckbar.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln