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Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Opferhilfebüros in Niedersachsen


Opfer von Straftaten und deren Angehörige leiden häufig unter Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren. Im Umgang mit Gerichten, Behörden und sonstigen Institutionen fühlen sie sich oft unverstanden und allein gelassen. Im Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Opferbedürfnisse gehen jedoch weit über das Strafverfahren und sozialrechtliche Ansprüche hinaus.

Im Jahr 2001 hat die Niedersächsische Landesregierung die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen gegründet und damit einen neuen Weg in Sachen Opferschutz und Opferhilfe beschritten.

Logo: Stiftung Opferhilfe

Opferhilfebüros gibt es an 11 Standorten in Niedersachsen. Die dort tätigen Opferhelferinnen und Opferhelfer sind ausgebildete Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und arbeiten dort hauptamtlich. Ziel der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist es, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen Leistungen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfe zu gewähren und die Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu fördern.

Die Opferhilfebüros bieten für Opfer von Straftaten konkret folgende Hilfeleistungen an:

  • Psychosoziale Betreuung und Beratung
  • Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten wie z. B. Traumaberatung oder Traumatherapie
  • Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts- und Arztterminen
  • Unterstützung bei Anträgen

Außerdem informieren die Opferhelferinnen und Opferhelfer über die Stellung des Opfers im Strafverfahren, die Möglichkeiten einer Opferanwältin oder eines Opferanwaltes sowie der Nebenklage und Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Darüber hinaus können Opfer von Straftaten seit November 2015 die Online-Beratung der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist die psychosoziale Prozessbegleitung, die seit 2013 in einigen der 11 Opferhilfebüros angeboten wird. Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine umfassende Betreuung für Opfer schwerer Straftaten, die infolge des Erlebens einer Straftat besonders schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt sind.

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen kann auch finanzielle Hilfe gewähren, insbesondere für den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, Betreuungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung, die Finanzierung von Traumatherapien oder die Zahlung von Schutzeinrichtungen.

Die Hilfeleistungen richten sich am Bedarf des Opfers aus und werden respektvoll in enger Zusammenarbeit mit anderen freien Trägern der Opferhilfe sowie mit Hilfe von Polizei, Sozialbehörden, Jugendämtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten umgesetzt. Zentraler Partner ist dabei der

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen hat auch die Möglichkeit, Träger freier Opferhilfeeinrichtungen finanziell dabei zu unterstützen, eigene innovative Opferhilfeprojekte durchzuführen, um das Hilfeangebot für Opfer von Straftaten stetig auszubauen.

Weitere Informationen zu den Angeboten der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen finden Sie auf der Homepage unter .

Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Auskünfte zu Opferschutz und Opferhilfe auf der Homepage der Fachstelle Opferschutz.

Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung

Vorstand der Stiftung ist das Niedersächsische Justizministerium.

Die Geschäftsführung obliegt dem Leiter des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD), Herrn VRiOLG Hanspeter Teetzmann, der die laufenden Geschäfte der Verwaltung abwickelt und die Stiftung hierbei in sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Kontakt:
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Geschäftsführung
Oberlandesgericht Oldenburg
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg

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