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Prozesskostenhilfe


a. Wozu Prozesskostenhilfe?

b. Wer erhält Prozesskostenhilfe?

c. Was ist Prozesskostenhilfe?

d. Wie erhält man Prozesskostenhilfe?

e. Welche Risiken sind zu beachten?

a. Wozu Prozesskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss also für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine Vertretung - z.B. durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater - vor oder ist aus sonstigen Gründen eine Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu.

Die Prozesskostenhilfe will Beteiligten, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

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b. Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Dazu schreibt das Gesetz in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor:

"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann
und

nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Prozesskostenhilfe kann außerdem dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.

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c. Was ist Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass ein Verfahrensbeteiligter auf die Gerichtskosten und auf die Kosten seiner Vertretung je nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Der oder die Beteiligte hat aus seinem/ihrem Einkommen gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.

Auf die Kosten einer Vertretung erstreckt sich die Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht dem Beteiligten einen Bevollmächtigten beiordnet. Im Finanzgerichtsprozess sind das Rechtsanwälte oder Steuerberater. Dies muss besonders beantragt werden. Der oder die Bevollmächtigte muss grundsätzlich bei dem Gericht zugelassen sein. Sollte dies nicht zutreffen, kann das Gericht dem Beiordnungsantrag nur entsprechen, wenn der oder die Bevollmächtigte auf die Vergütung der Mehrkosten verzichtet.

Verbessern sich die Verhältnisse des Beteiligten wesentlich, kann er vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden, u.U. bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten und der Kosten der Vertretung. Verschlechtern sich seine Verhältnisse, ist eine Veränderung etwa festgesetzter Raten zugunsten des Beteiligten möglich.

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d. Wie erhält man Prozesskostenhilfe?

Erforderlich für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ein Antrag.

In dem Antrag muss der Streitstoff ausführlich und vollständig dargestellt sein: Warum wollen Sie gegen das Finanzamt klagen? Es muss sich aus ihm für das Gericht die vom Gesetz geforderte "hinreichende Aussicht auf Erfolg" (s. oben) schlüssig ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Die Darstellung des Streitstoffes kann dem Antrag auch als Klageschrift oder - im Falle eines isolierten Prozesskostenhilfeantrag - als Entwurf der Klageschrift (s. unten) beigefügt werden.

Zu diesen Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen. Lassen Sie sich dabei auch über das Beratungshilfegesetz informieren, nach dem Personen mit geringem Einkommen und Vermögen eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung beanspruchen können!

Dem Antrag sind außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung muss der auf dieser Seite am Ende zum Download angebotene Vordruck benutzt werden.

Eine Ausnahme gilt seit 1. Januar 2014 in bestimmten Fällen für minderjährige Kinder, § 2 der Prozesskostenhilfeformularverordnung.

Erleichterungen gelten auch für Sozialhilfeempfänger. Diese müssen seit 1. Januar 2014 in der Regel die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn sie dem Antrag den Sozialhilfebescheid beifügen. Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des vollständigen Antrags einschließlich dieser Erklärung und aller notwendigen Belege bewilligt werden.

Das Gericht verfügt mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe über Mittel, die von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden. Es muss deshalb prüfen, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Der Vordruck soll diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.

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e. Welche Risiken sind zu beachten?

Wer einen Rechtsstreit führen muss, sollte sich zunächst möglichst genau über die Höhe der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten informieren lassen. Dies gilt auch bei Prozesskostenhilfe. Sie schließt nicht jedes Kostenrisiko aus.

Schon für eine Vertretung im Verfahren über die Prozesskostenhilfe entstehen Kosten. Diese muss der Prozessbeteiligte begleichen, wenn seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht entsprochen wird. Das Gleiche gilt für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.

Das Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe

sowie die Ausfüllhinweise - auch in leichter Sprache - und Hinweise zum Umgang mit PDF-Dateien finden Sie hier:

Zum Antragsformular und zu den Hinweisen..

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