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IHK Stade

Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte


1. Angaben zur Mediationsstelle

Die Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte ist eine Kooperation zwischen der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum und der Rechtsanwaltskammer Celle und wird vom Landgericht Stade unterstützt. Sie besteht seit dem 1. März 2007.

Telefon: 04141 524-152
Telefax: 04141 524-222
E-Mail: eike.thiel@stade.ihk.de
Internet: www.stade.ihk24.de/mediationsstelle

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die IHK- Stade führt die Geschäfte der Mediationsstelle. Die für die Mediationsstelle tätigen Mediatoren sind freiberuflich tätige Personen aus den unterschiedlichsten Berufszweigen. Die meisten Mediatoren sind erfahrene Rechtsanwälte. Mediatoren können nur dann in das Mediatorenregister der IHK Stade aufgenommen werden, wenn sie die Anforderungen und Standards der Mediatorenordnung der IHK Stade erfüllen.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Die Mediationsstelle ist zuständig, wenn sie von einer der Konfliktparteien angerufen wird und mindestens eine der Parteien Mitglied der IHK Stade ist. Sie hat das Ziel, der regionalen Wirtschaft eine effiziente, diskrete und kostengünstige Alternative zu den gerichtlichen Verfahren zu bieten.

4. Verfahren

Der Antragsteller beantragt die Durchführung eines Mediationsverfahrens unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Nennung der anderen Konfliktpartei. Daraufhin bittet die Mediationsstelle die Gegenseite um Stellungnahme und Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens. Bis zu diesem Punkt fallen noch keine Kosten an. Stimmt die andere Partei dem Antrag zu, dann beginnt das eigentliche Verfahren unter Bestimmung eines oder mehrerer Mediatoren, auf die sich die Parteien einigen. Auf Wunsch hilft die IHK Stade den Parteien bei der Auswahl eines geeigneten Mediators, der bei der Mediationsstelle registriert ist. Das Verfahren gliedert sich in der Regel in folgende Phasen:

  1. Einführung durch den Mediator und Vereinbarung der Verfahrensregeln/ Abschluss eines Mediationsvertrages.
  2. Ermittlung der hinter den Positionen liegenden wahren Interessen der Parteien.
  3. Gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen.
  4. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Vereinbarung.

Kommt es zu einer Einigung, so wird diese schriftlich und verbindlich fixiert. Auf Wunsch kann sie auch für vollstreckbar erklärt werden.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Die Geschäftsstelle erhebt eine einmalige Kostenpauschale in Höhe zwischen 100.- und 500.- EUR., die von beiden Parteien je zur Hälfte getragen wird. Hinzu kommt ein Stundenhonorar für den Mediator, den die Parteien individuell mit diesem aushandeln können.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Das Verfahren endet mit einem schriftlichen Vergleich oder wenn eine der Parteien das Mediationsverfahren für gescheitert erklärt.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Vergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Mediationsverfahrens geschlossen werden, können auf Wunsch für vollstreckbar erklärt werden.

8. Rechtsgrundlagen

Mediationsordnung und Mediatorenordnung der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte.
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