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Steuerberaterkammer Niedersachsen

1. Angaben zur Einrichtung

Adenauerallee 20
30175 Hannover

Telefon: 0511/28890-0
Telefax: 0511/2834032

E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de
Internet: www.stbk-niedersachsen.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Wenn beide Parteien mit der Schlichtung einverstanden sind, beruft die Steuer­beraterkammer einen Schlichtungsausschuss.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Der von der Kammer einberufene Ausschuss vermittelt bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammern sowie zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggeberinnen oder Auftraggebern.

Für die Mitglieder der Kammer ist es eine Berufspflicht, vor Inanspruchnahme ge­richtlicher Hilfe zur Durchsetzung eigener Ansprüche ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dagegen ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerbe­rater nicht ver­pflichtet, einer von einer dritten Partei beantragten Schlichtung wegen behaupteter Ansprüche der oder des Dritten zuzustim­men.

4. Verfahren

Wenn eine Partei einen Schlichtungsantrag gestellt hat, wird der anderen Partei Gelegenheit gegeben, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen bzw. einen eigenen Antrag zu stellen. Wenn beide Parteien mit der Schlichtung einverstanden sind, be­raumt der Schlichtungsausschuss einen Termin zur mündlichen Erörterung an. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage unterbreitet der Ausschuss einen Vorschlag.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Es werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung der Steuerberaterkam­mer Niedersachsen erhoben.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Den Parteien wird ein unverbindlicher Vermittlungsvorschlag unterbreitet.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Von den Parteien angenommene Vermittlungsvorschläge des Schlichtungsaus­schusses sind nicht vollstreckbar.


Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig

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