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Klausuren

Ich bereite mich gerade auf die Klausuren vor. Welche Themenkreise können in den Aufgaben vorkommen?

Es können alle in § 16 NJAVO (NI-VORIS) genannten Gebiete Prüfungsstoff sein. So sind zum Beispiel auch Klausuraufgaben aus diesen Bereichen „in Grundzügen“ (§ 16 Abs. 1-3 NJAVO) denkbar.

Welche Anmerkungen dürfen die Hilfsmittel bei der Prüfung enthalten?

Die Antwort steht auf der Themenseite Hilfsmittel.

Ich habe gerade eine Ergänzungslieferung erhalten oder es ist gerade eine neue Auflage erschienen. Muss ich sie zum Klausurentermin noch kaufen bzw. einsortieren?

Diese Frage beantworten wir Ihnen im Merkblatt „Liste der zugelassenen Hilfsmittel“, unter III. Das Merkblatt stellen wir Ihnen auf unseren Internetseiten als Download zur Verfügung.

Der Verlag kündigt einige Monate oder Wochen zuvor an, wann die Neuauflagen erscheinen werden. Ihr Buchhändler oder das Internet kann Ihnen bei der Beschaffung dieser Informationen behilflich sein. So lässt sich übrigens auch das Erscheinungsdatum bereits gekaufter Ergänzungslieferungen ermitteln.

Welchen Stand müssen die zugelassenen Gesetzessammlungen haben? Was muss einsortiert werden?

Maßgebende Ergänzungslieferungen für die Klausuren im April 2024 (Stand: 01.02.2024):

- Habersack, Deutsche Gesetze, 196. EL

- Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 76. EL

- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 140. EL

- März, Niedersächsische Gesetze, 123. EL

Die genannten Auflagen sollten Sie einsortieren.

Gebundene Bücher

Sie nutzen Ihre gebundenen Bücher in der am 01.02.2024 im Buchhandel erhältlichen Auflage. Sie verwenden sie richtigerweise mit den ursprünglich vom Verlag herausgegebenen Inhalten. Fügen Sie Ihren Büchern deshalb weder Ausdrucke, Einlegeblätter, noch etwas Vergleichbares hinzu.

Wir stellen Ihnen ansonsten mit der Klausur weitere Hilfsmittel als Anlage zur Verfügung.


Szenarien zu den Hilfsmitteln

(1) Eine Loseblattsammlung mit der vorgeschriebenen Ergänzungslieferung habe ich nicht mehr bekommen. Mein Gesetzbuch ist aktueller.

(2) Ich habe die aktuelle Ergänzungslieferung erhalten. Diese hat den genannten Stand, trägt aber eine andere Nummer. Was soll ich jetzt tun?

Sehen Sie eine aktuellere Ergänzungslieferung als die vorgesehene als Täuschungsversuch an?

Unser Merkblatt Hilfsmittel beantwortet Ihnen diese Fragen. Unter III 1 Absatz 2 Satz 4 steht:

„Ein Verstoß gegen die Obliegenheit, die Hilfsmittel mit den oben genannten Auflagen zu nutzen, ist kein Täuschungsversuch im Sinne des § 15 Absatz 1 NJAG (NI-VORIS).“

Ich habe gehört, dass jeder "abschichten" kann. Stimmt das?

Nein, der vollständige Beitrag steht unter Meldung zum Examen.

Ich bin zu einem (oder mehreren) Terminen der Examensklausuren erkrankt. Muss ich die weiteren Klausuren noch schreiben?

Nein. Sie müssen alle Klausuren eines Durchganges im nächsten Durchgang erneut anfertigen. Ihre bereits geschriebenen Klausuren lassen wir unberücksichtigt. Nach Vorlage Ihres amtsärztlichen Attestes schicken wir Ihnen die Ladung zum nächsten Termin.

Legen Sie uns das Attest unverzüglich vor! Andernfalls werden Ihnen aufgrund des Prüfungsrechtes erhebliche Nachteile entstehen.

Ich will meine Notenverbesserung nicht mehr fortsetzen. Reicht es aus, nicht mehr zu den Klausuren zu erscheinen? Daran kann man ja erkennen, dass ich nicht mehr weitermachen will.

Nein, das reicht schon aus formellen Gründen nicht aus. Sie sollten umgehend schriftlich Ihren Rücktritt vom Verfahren erklären, um das Prüfungsverfahren ohne Ablegen der Prüfungsleistungen zu beenden.

Bitte reichen Sie dieses Schreiben rechtzeitig vor dem Termin hier ein. Sollten Sie sich nicht angemessen und korrekt verhalten, lösen Sie damit einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten aus.

Ich habe ein Gerücht gehört. Danach soll die Farbe der Mantelbogen Einfluss auf die Bewertung der Prüfer haben. Stimmt das?

Nein, die Prüferinnen und Prüfer bewerten auf der Grundlage der Prüfungsordnung die Qualität Ihrer Bearbeitung. Die farbige Gestaltung der Mantelbogen hat keinerlei prüfungsrechtliche Bedeutung sondern lediglich organisatorische Gründe. Sie beeinflusst weder die Erwartungen an Ihre Bearbeitung noch deren Note.

Merkblatt für die schriftliche Prüfung

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, was Sie im Krankheitsfall tun können. Außerdem erläutern wir Ihnen Einzelheiten des Terminablaufs. Sie erfahren, was es mit Ordnungsverstößen oder Täuschungsversuchen auf sich hat.

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