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Mündliche Prüfung

Mündliche Prüfungen

Sie können sich erst nach Veröffentlichung der Termine anmelden.

Studentinnen und Studenten können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich.

Wie kann ich an einer mündlichen Prüfung als Zuhörer teilnehmen?

Die mündlichen Prüfungen sind nicht öffentlich. Nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ist somit eine Teilnahme als Zuhörer möglich.

Den Studierenden der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) können wir die Anwesenheit zu Ausbildungszwecken gestatten.

Ihr berechtigtes Interesse erlischt mit der Exmatrikulation vor der Meldung zum Examen. Auch die Exmatrikulation nach der bestandenen oder endgültig nicht bestandenen Prüfung (Erste Prüfung) führt zum Wegfall dieser Voraussetzungen.

Sie haben die Möglichkeit, sich jeweils am Montag vorher zu der von Ihnen ausgewählten Prüfung anzumelden.

Sie finden auf unserer Themenseite Neuigkeiten eine Übersicht über die anstehenden Prüfungstermine.

Aufzeichnungen, Mitschnitte, Veröffentlichungen sowie das Mitbringen von Literatur und Mobiltelefonen in den Prüfungsraum sind nicht erlaubt. Bitte folgen Sie den Weisungen des/der Vorsitzenden und der Aufsichtspersonen und nehmen Sie Rücksicht auf die besondere Situation der Kandidatinnen und Kandidaten.

a) Sie interessieren sich für eine in Göttingen oder Osnabrück stattfindende Prüfung?

Bitte besorgen Sie sich jeweils montags vor der Prüfung eine Einlasskarte bei dem jeweiligen Landgericht.

b) Sie möchten im Landesjustizprüfungsamt zuhören?

Sie können sich zu bereits veröffentlichen Prüfungen telefonisch Montags vor der Prüfung anmelden. Diese mündlichen Prüfungen finden im Landesjustizprüfungsamt in der Fuhsestraße 30 in Celle statt.

Kann ich noch bei einer mündlichen Prüfung zuhören? Ich habe in diesem Durchgang selbst mündliche Prüfung.

Ja, bitte beachten Sie die obigen Hinweise zur Teilnahme an einer mündlichen Prüfung.


Ich will meine Notenverbesserung nicht mehr fortsetzen. Ist es ausreichend, nicht mehr zum Termin zu erscheinen? Daran kann man ja erkennen, dass ich nicht mehr weitermachen will.

Nein, das reicht schon aus formellen Gründen nicht aus. Sie sollten umgehend schriftlich Ihren Rücktritt vom Verfahren erklären, wenn Sie das Prüfungsverfahren ohne Ablegen der Prüfungsleistungen beenden möchten.

Bitte reichen Sie dieses Schreiben rechtzeitig vor dem Termin hier ein. Sie könnten sonst mit Ihrem Verhalten für einen anderen Kandidaten den Platz in der anstehenden Prüfung blockieren. Sollten Sie sich nicht angemessen und korrekt verhalten, lösen Sie damit einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten aus.

Bitte bedenken Sie auch die Situation Ihrer Kommilitonen vor Erhalt Ihrer Ladung zur mündlichen Prüfung.

Wann ist meine mündliche Prüfung?

Die Prüfungen Ihres Durchganges beginnen mit dem Ihnen mitgeteilten Datum. Binnen eines Quartals (3 Monate) werden sie voraussichtlich abgeschlossen. Der Zeitpunkt der Ladung hängt mit dem Erhalt der vollständigen Notenmitteilung zusammen. Wir können ihn daher zeitlich nicht vorherbestimmen. Die Ladung zu Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie rechtzeitig und so schnell wie möglich.

Ergebnisse aber keine Ladung?

Es ist normal, wenn die Ergebnisse vor der Ladung bei Ihnen ankommen. Im Einzelfall kann es jedoch aus organisatorischen Gründen vorkommen, dass Sie beides gemeinsam erhalten. Die Ladung wird sobald möglich und rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Sie können sicher sein, dass Sie nicht „vergessen“ werden.

Was kann ich tun um Überschneidungen zu vermeiden? Mein Termin für die Schwerpunktbereichsprüfung ist bekannt. Er fällt in den Zeitrahmen für die mündliche Pflichtfachprüfung.

Die Antwort finden Sie im Thema Koordination mit der Schwerpunktbereichsprüfung.

Ich möchte in einem bestimmten Zeitraum nicht geprüft werden. Geht das?

Wir können Ihnen nur ausnahmsweise im Rahmen unserer Planungen der mündlichen Prüfungen entgegenkommen. Senden Sie uns Ihren begründeten Antrag dazu spätestens 10 Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfungen zu. Fügen Sie Nachweise bei. Dies wäre beispielsweise die Bestätigung Ihrer Verhinderung durch Ihre Referendararbeitsgemeinschafts-Leitung oder Ihres Fakultätsprüfungsamtes.

Merkblatt zum mündlichen Teil der Pflichtfachprüfung

Wir informieren Sie mit diesem Merkblatt zur normativen Lage und zum Prüfungsablauf einer mündlichen Prüfung.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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